Geflügelpest – nun ist sie auch bei uns
Ende Januar wurde die Geflügelpest im Landkreis Gießen nachgewiesen – in Hungen-Steinheim, zwar, aber die Stallpflicht als Vorsichtsmaßnahme und Sicherheitsvorkehrung gilt nun sowohl für erwerbsmäßig gehaltenes Geflügel wie für Hobbyzüchter. Das betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Entern und Gänse – auch wenn nur einzelne Tiere gehalten werden. Für andere Vögel wie Kanarienvögel oder Sittiche gilt die Regel erst …